Was genau ist ein Sternenkind?
Als Sternenkind bezeichnet man Kinder die vor, während oder kurz nach der Geburt sterben.
Wo liegt der Unterscheid zwischen einer Fehlgeburt und einer Totgeburt?
Kann/Darf ein Sternenkind bestattet werden?
Bestattungsrecht ist Ländersache. Dies insgesamt zusammenzufassen, bedarf einer Tabelle. Wir können hier die Auflistung von Aeternitas empfehlen.
Hat die Mutter ein Recht auf Begleitung durch eine Hebamme?
Ja! Hierbei spielen das Gewicht und die Schwangerschaftswoche des Kindes keine Rolle. Die Hebamme kann die Hilfe von bis zu 8 Stunden vor der Geburt eines Sternenkindes und die Hilfe für die Dauer von bis zu 3 Stunden danach, einschließlich aller damit verbundenen Leistungen und Dokumentationen mit der Krankenkasse der Mutter abrechnen.
Ebenfalls hat die Mutter das Recht auf einen Rückbildungskurs, sowie die Nachsorge im Wochenbett durch eine Hebamme. Für den Raum Bremen und umzu empfehlen wir die Hebammen für verwaiste Babymütter oder unseren Yoga gestützen Kurs.
Wie ist es mit dem gestaffelten Mutterschutz geregelt?
Bis zum Juni 2025 war Mutterschutz nur vorgesehen, wenn das Gewicht des vor der Geburt verstorbenen Kindes über 500 Gramm lag. Diese Regelung ließ viele betroffene Frauen ohne Schutz zurück. Die neue gesetzliche Grundlage orientiert sich stattdessen an der 13. Schwangerschaftswoche – ein entscheidender Fortschritt im Umgang mit späten Fehlgeburten.
Die zum 1. Juni 2025 eingeführte Mutterschutzregelung nach Fehlgeburt gewährt betroffenen Frauen eine gestaffelte Auszeit von der Arbeit, um sich körperlich zu erholen und psychisch zu stabilisieren – ohne den Druck einer sofortigen Rückkehr in den Berufsalltag. Konkret gelten mit der Gesetzesänderung folgende Schutzfristen nach Fehlgeburt:
ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen Mutterschutz
ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen Mutterschutz
ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen Mutterschutz.
Hinweis: Die Inanspruchnahme ist für die betroffenen Frauen freiwillig. Sie dürfen das Beschäftigungsverbot ablehnen oder verkürzen. (Quelle: BVKSG)
Besteht ein Kündigungsschutz für die Mutter?
Bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung besteht ein Kündigungsschutz für die Mutter. Dies gilt gem. §17 Abs. 1 und 2 MuSchG auch für Fehlgeburten nach der 12. Schwangerschaftswoche. Wichtig hierbei ist, das dem Arbeitgeber die Schwangerschaft/Entbindung zum Zeitpunkt der Kündigung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung mitgeteilt wird.
Sterneneltern Achim e.V. wird vom GKV-Spitzenverband gefördert.
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