Leider ist das Schicksal ein Kind zu verlieren noch immer für viele Menschen ein Tabuthema.
Ein bemerkenswertes Ehepaar aus Niederbrechen in Hessen, kämpfte unermüdlich für die Würde von Sternenkindern, welche die Gewichtsgrenze von 500g nicht erreichten und somit kein Anrecht auf eine würdevolle Bestattung hatten. Barbara und Mario Martin ist es zu verdanken, dass dieses unmenschliche Gesetz gekippt wurde.
Doch der Kampf geht weiter.
Denn die 500 g Grenze besteht noch in anderen Punkten.
Wir fragen Sie liebe Leserinnen und Leser ganz offen: Haben Mütter von Sternenkindern, egal bei welcher Gewichtsgrenze und in welcher Schwangerschaftswoche auch immer, nicht ein Recht auf Schutz? Denn eine Geburt bleibt eine Geburt. Mal abgesehen vom seelischen Schmerz, durchläuft der weibliche Körper alle Stadien einer regulären Entbindung, egal wie groß oder schwer das Kind ist, das zur Welt gebracht wird.
Doch der sogenannte Mutterschutz steht nur denjenigen zu, deren Kind mehr als 500 g auf die Waage bringt. Eine Nachsorge durch eine Hebamme und den behandelnden Frauenarzt wird oft nicht einmal angeboten, obwohl sie der betroffenen Mutter zusteht!
Daher arbeiten wir daran, das Thema Sternenkinder bekannter zu machen.
Sterneneltern Achim e.V. wird vom GKV-Spitzenverband gefördert.
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Zum zweiten Mal in Folge: